Was tun nach einem Autounfall
Prioritäten setzen am Unfallort
Ein Verkehrsunfall ist niemandem zu wünschen. Neben den psychischen Belastungen und eventuellen physischen Beeinträchtigungen kann ein Unfall auch mit relativ viel Schreib- und Organisationsaufwand verbunden sein. Zunächst einmal ist das oberste Gebot bei einem Unfall, dass man sich um eventuelle verletzte Personen zu kümmern hat. Dies haben absolute Priorität vor allen Aufnahmen von Sachschädigungen und Zeugenbefragungen.
Wenn bei einem Autounfall ein Personenschaden entstanden ist, dann besteht automatisch auch die Pflicht, die Polizei zu informieren. Natürlich muss bei entsprechen großen Verletzungen auch ein Krankenwagen gerufen werden. Bei kleineren Unfällen ohne Personenschaden muss keine Polizei kommen. Erst wenn es sich nicht mehr um einen Bagatellschaden handelt wird die Polizei den Unfall aufnehmen. Das ist ab einer geschätzten Summe von 1.500 Euro der Fall.
Bei kleinen Autounfällen andere Verkehrsteilnehmer nicht lange behindern
Der Ablauf nach einem Verkehrsunfall richtet sich zum einen nach der Schwere des Unfalls und zum anderem nach dem Einfluss, den der Unfall auf den übrigen Verkehr hat.
Wenn nur ein kleiner Schaden an einem der beiden oder an beiden Fahrzeugen vorliegt, dann besteht zunächst die Pflicht, die Straße zu räumen und den Fluss des restlichen Verkehrs nicht länger zu behindern. Bevor die verwickelten Fahrzeuge aber vom Unfallort bewegt werden, sollte die so genannte endgültige Unfalllage per Foto festgehalten werden. Dies ist erforderlich, damit Gutachter später den Unfallhergang nachstellen können. Für eine Einschätzung der Abstände sollte ein Lineal oder ähnliches als Vergleichsobjekt auf dem Foto platziert werden.
Wenn eine Behinderung des Restverkehrs nicht verhindert werden kann, dann muss die Unfallstelle abgesichert werden. Da kann mit dem Aufstellen eines Warndreiecks geschehen. Dabei muss aber immer die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer bedacht werden. Die Gefährdung durch vorbeifahrende Fahrzeuge ist immer gegeben und kann zu einem weiteren Unfall führen.
Wichtige Hinweise
Um Ordnungswidrigkeiten oder gar strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollte man sich über folgende Dinge im Klaren sein:
- Als Unfallbeteiligter (auch als "indirekt" Beteiligter) auf jeden Fall am Unfallort bleiben und sich nicht einfach entfernen, von wegen was geht es einen auch an. Damit wäre der Straftatsbestand der Fahrerflucht erfüllt, und wird auf jeden Fall geahndet.
- Es gibt Verkehrsunfälle, bei denen es nicht zwingend notwendig ist, die Polizei herbeizurufen. Dies hat für den Unfallverursacher in der Regel die Folge, dass zudem auch noch Bussgelder für entsprechende Ordnungswidrigkeiten, ggf. sogar Punkte in Flensburg, fällig werden. Wenn die Sachlage klar ist und sich die Unfallbeteiligten einig sind, kann man sich wenigstens diese Unannehmlichkeiten sparen, und lediglich gemeinsam einen Unfallbericht ausfüllen, um die Ansprüche gegenüber der Autoversicherung geltend machen.
Neutrale Zeugen helfen bei der Klärung der Sachlage
Auch wichtig ist die Suche nach Zeugen. Hier sind neutrale Zeugen am günstigsten. Je mehr Zeugenadresse aufgenommen werden können, desto mehr sollten genommen werden. Auch wenn ein Beteiligter seine Schuld eingesteht, sollten Zeugen aufgenommen werden, falls die Aussage später geändert wird.
Grundsätzlich sollte keine Schuld zugegeben werden oder irgendwelche Erklärungen unterschrieben werden, ohne einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Weiterhin sollte ein Protokoll des Unfalls angefertigt werden, auf dem alle Daten der Beteiligten eingetragen werden. Wichtig ist vor allem die Versicherung des Unfallgegners. Diese sollte sehr zeitnah kontaktiert werden. Im besten Fall kann das beschädigte Auto direkt von der gegnerischen Versicherung begutachtet werden.
Beweissicherung
Es sollten (sofern Fotoapparate vorhanden sind) Fotos vom Unfallort gemacht werden, evtl. von den Fahrzeugen selbst oder auch von den entsprechenden Schadstellen. Sofern irgendwelche Gegenstände für den Unfallhergang eine Rolle spielen, sollten diese ebenfalls als Beweismittel fotografiert werden.
Unfallaufnahme - Unfallbericht
Was tun bei Wildunfall
Manche Autounfälle, werden nicht durch andere Verkehrsteilnehmer erzeugt, sondern durch Tiere (z.B. bei Walddurchquerungen). Das verletzte oder getötete Tier, sollte nicht angefasst, verlegt oder gar mitgenommen werden. Bei einem Wildunfall umgehend die Polizei oder das nächstgelegene Forstamt benachrichtigen. Das beschädigte Fahrzeug wird in der Regel von einem Gutachter der Versicherung begutachtet.
Schadensmeldung bei der Autoversicherung
Wenn sich die Unfallbeteiligten bei sogenannten Bagatelldelikten bezüglich der Schuldfrage einig sind, und die Schadensbegleichung unter sich klären, dann ist die Meldung an die Versicherung nicht nötig. In vielen Fällen sehen sich die Unfallparteien aber fern jeder Schuld, und so kommt es oft auch zum Rechtsstreit.
Egal ob teil- oder vollschuldig, der Schaden sollte bei Unstimmigkeiten der Versicherung innerhalb 1 Woche gemeldet werden. Bei schweren Verletztungen oder gar Tötungen, sogar innerhalb von 24 Std. Die Versicherungsgesellschaften haben hierfür eine 24 Std-Hotline eingerichtet, die stets erreicht werden kann.
Ist man selbst der Verursacher eines Unfalls, hat dies natürlich auch Konsequenzen für die Einstufung der Schadensfreiheitsklassen (wenn man keinen Rabattretter hat):