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Grüne Versicherungskarte

Versicherungsschutz im Ausland

Viele Versicherungsnehmer sind verunsichert, wenn es um einen Auslandsaufenthalt mit dem eigenen Fahrzeug geht. Jede Autoversicherungsgesellschaft händigt einem Vertragsnehmer eine sogenannte Grüne Versicherungskarte aus, die im Ausland mitgeführt werden soll (in wenigen Ländern ist es für die Einreise sogar ein MUSS, innerhalb der EU ist diese Mitführungs-Pflicht allerdings weggefallen).

Fälschlicherweise gibt es häufig die Meinung, die Grüne Versicherungskarte ist weltweit gültig. Das ist leider ein Irrtum. Denn auf diesem "Auslands-Versicherungsschein" sind sämtliche Länder gelistet, in denen diese gültig ist. Ungültige Länder sind durchkreuzt (Punkt 5 der Ansicht).

Siehe Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2008 - Musterbedingung der GDV

Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
A.1.4.2 Haben wir Ihnen eine internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich Ihr
Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen
Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich
des Versicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2.

Sinn und Zweck der Grünen Versicherungskarte

Das Grüne-Karte-System entstand aus einer UNO-Empfehlung von 1949. Der Verkehrsopferschutz und der grenzüberschreitene Autoverkehr, sollte damit verbessert werden. Mit jedem Zuwachs an weiterer Länder an dieses System, wird dem Autofahrer die Reise in entfernte Länder erleichtert, denn für nicht aufgeführte Länder, müsste ein Reisende eine zusätzlichee Kfz-Haftpflichtversicherung abschliessen, da die vorhandenen Leistungen nicht mehr greifen.

Allerdings ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte, zumindest innerhalb der EU, keine wirkliche Dringlichkeit mehr. Denn durch das europäische Kennzeichenabkommen, ist das amtliche Kennzeichen selbst, genügend Nachweis darüber, dass ein Auto einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz hat (ohne diese wäre eine Fahrzeuganmeldung nicht möglich). Im Schadensfall jedoch, kann die Grüne Karte, die Schadensregulierung vor Ort allerdings erleichern, weshalb es weiterhin empfohlen wird, dieses Dokument mitzuführen.

Ansicht Erklärungen
Grüne Versicherungskarte
  1. Gültigkeitsdauer / Zeitraum der Grünen Versicherungskarte
  2. Ländercode, Nummer des Versicherungsunternehmens, Versicherungsnummer des Versicherungsnehmers
  3. Amtliches Autokennzeichen des versicherten Automobiles
  4. Hersteller des Fahrzeugs
  5. Ländercodes der Länder, in denen ein Versicherungsschutz gewährleistet wird. Länder in denen kein Versicherungsschutz besteht, sind durchgekreuzt
  6. Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
  7. Nennung der Versicherungsgesellschaft, über die das Fahrzeug versichert wurde, mit Anschrift, Kontaktdaten und Geschäftsleitung
  8. Unterschrift des Versicherungsnehmers (die zweite Unterschriftszeile ist für Mitbenutzer des Fahrzeugs, wenn das Fahrzeug in Großbritannien, Irland und Zypern versichert wird)

In Kombination mit der Grünen Versicherungskarte, sollte im europäischen Ausland stets ein Europäischer Unfallbericht mitgeführt werden:

» Kfz-Unfallbericht Vordruck

Länderliste

AL Albanien AND Andorra B Belgien BIH Bosnien-He.
BG Bulgarien DK Dänemark D Deutschland EST Estland
FIN Finnland F Frankreich GR Griechenland GB Großbritannien
IR Iran IRL Irland IS Island IL Israel
I Italien KR Kroatien LV Lettland LT Litauen
L Luxemburg M Malta MA Marokko MK F.Y.R.O.M.
MD Moldawien NL Niederlande N Norwegen A Österreich
PL Polen P Portugal RO Rumänien S Schweden
CH Schweiz SRB Serbien SK Slowakische Republik SLO Slowenien
E Spanien CZ Tschechische Republik TN Tunesien TR Türkei
UA Ukraine H Ungarn BY Weissrussland CY Zypern