Grüne Versicherungskarte
Versicherungsschutz im Ausland
Viele Versicherungsnehmer sind verunsichert, wenn es um einen Auslandsaufenthalt mit dem eigenen Fahrzeug geht. Jede Autoversicherungsgesellschaft händigt einem Vertragsnehmer eine sogenannte Grüne Versicherungskarte aus, die im Ausland mitgeführt werden soll (in wenigen Ländern ist es für die Einreise sogar ein MUSS, innerhalb der EU ist diese Mitführungs-Pflicht allerdings weggefallen).
Fälschlicherweise gibt es häufig die Meinung, die Grüne Versicherungskarte ist weltweit gültig. Das ist leider ein Irrtum. Denn auf diesem "Auslands-Versicherungsschein" sind sämtliche Länder gelistet, in denen diese gültig ist. Ungültige Länder sind durchkreuzt (Punkt 5 der Ansicht).
Siehe Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2008 - Musterbedingung der GDV
Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
A.1.4.2 Haben wir Ihnen eine internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich Ihr
Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen
Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich
des Versicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2.
Sinn und Zweck der Grünen Versicherungskarte
Das Grüne-Karte-System entstand aus einer UNO-Empfehlung von 1949. Der Verkehrsopferschutz und der grenzüberschreitene Autoverkehr, sollte damit verbessert werden. Mit jedem Zuwachs an weiterer Länder an dieses System, wird dem Autofahrer die Reise in entfernte Länder erleichtert, denn für nicht aufgeführte Länder, müsste ein Reisende eine zusätzlichee Kfz-Haftpflichtversicherung abschliessen, da die vorhandenen Leistungen nicht mehr greifen.
Allerdings ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte, zumindest innerhalb der EU, keine wirkliche Dringlichkeit mehr. Denn durch das europäische Kennzeichenabkommen, ist das amtliche Kennzeichen selbst, genügend Nachweis darüber, dass ein Auto einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz hat (ohne diese wäre eine Fahrzeuganmeldung nicht möglich). Im Schadensfall jedoch, kann die Grüne Karte, die Schadensregulierung vor Ort allerdings erleichern, weshalb es weiterhin empfohlen wird, dieses Dokument mitzuführen.
| Ansicht | Erklärungen |
|---|---|
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In Kombination mit der Grünen Versicherungskarte, sollte im europäischen Ausland stets ein Europäischer Unfallbericht mitgeführt werden:
Länderliste
| AL | Albanien | AND | Andorra | B | Belgien | BIH | Bosnien-He. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| BG | Bulgarien | DK | Dänemark | D | Deutschland | EST | Estland |
| FIN | Finnland | F | Frankreich | GR | Griechenland | GB | Großbritannien |
| IR | Iran | IRL | Irland | IS | Island | IL | Israel |
| I | Italien | KR | Kroatien | LV | Lettland | LT | Litauen |
| L | Luxemburg | M | Malta | MA | Marokko | MK | F.Y.R.O.M. |
| MD | Moldawien | NL | Niederlande | N | Norwegen | A | Österreich |
| PL | Polen | P | Portugal | RO | Rumänien | S | Schweden |
| CH | Schweiz | SRB | Serbien | SK | Slowakische Republik | SLO | Slowenien |
| E | Spanien | CZ | Tschechische Republik | TN | Tunesien | TR | Türkei |
| UA | Ukraine | H | Ungarn | BY | Weissrussland | CY | Zypern |
